Nach dem Fund von Kokainspuren in der Cola von Red Bull ist die Aufregung groß: In manchen Bundesländern gilt ein Verkaufsverbot, in anderen nicht. Red Bull selbst versteht den Wirbel nicht.
\"Dekokainierte Cocablatt-Extrakte werden weltweit als Aroma in Lebensmitteln eingesetzt“, zitiert die „Frankfurter Neue Presse“ vom Samstag das Unternehmen. Red Bull Cola sowie andere Lebensmittel, die Cocablatt-Extrakte enthielten, gälten sowohl in der EU als auch in den USA als unbedenklich und verkehrsfähig. Messungen nordrhein-westfälischer Behörden hatten die Substanz in dem Getränk nachgewiesen. Danach hatten unter anderem Nordrhein-Westfalen und Hessen das Produkt aus dem Verkehr gezogen. Auch Thüringen untersagte den Verkauf des Getränks landesweit.
„Die Cola ist nicht gesundheitsgefährdend, aber sie verstößt gegen Lebensmittelrecht“, sagte ein Sprecher des Thüringer Gesundheitsministeriums. „Auch wenn die nachgewiesene Substanz unbedenklich ist, handelt es sich rechtlich bei dem Getränk um kein Lebensmittel, sondern ein Betäubungsmittel.“
Verkaufsverbot Ländersache
Baden-Württemberg will dagegen zunächst keine Konsequenzen ziehen. „Es gibt bislang noch keine Hinweise, dass auch der Handel in Baden-Württemberg von den Lieferungen betroffen ist“, sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Verbraucherministeriums. Das Ministerium stehe aber in engem Kontakt mit anderen Bundesländern. „Sobald wir die Listen der Verteiler bekommen, können wir reagieren“, sagte die Sprecherin weiter. Verbraucherschutz ist Sache der Länder – sie können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob Red Bull Cola aus den Supermarktregalen genommen wird oder nicht.
Quelle: http://www.focus.de